Geplante Wahlrechtsreform: Unschön, aber wohl legal

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Die CSU übertreibt mit ihren Vorwürfen gegen die geplante Wahlrechtsreform der Ampel. Aber es lohnt eine Debatte über die Nachteile der Pläne.

Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Das gilt auch für die von der Ampelkoalition geplante Verkleinerung des Bundestags. Wenn es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt, könnte es dazu kommen, dass einige Wahlkreise am Ende keinen direkt gewählten Abgeordneten mehr haben. Die CDU/CSU hält das für verfassungswidrig.

Der CSU-Abgeordnete Volker Ulrich sprach vom Bruch mit einer „Wahlrechtstradition“. Da hat er recht. Bisher war es üblich, dass es in jedem Wahlkreis mindestens einen Abgeordneten gibt. Aber Traditionen sind Brauchtum und nicht rechtlich einklagbar, nicht einmal in Bayern.

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