Nach dem Willen der Ampel soll künftig alleine die Zweitstimme entscheidend für die Anzahl der Parlamentssitze im Bundestag sein. Die Union empört das. PascalBeucker
Wieviele dieser blauen Sitze bleiben nach der Reform im Bundestag? Foto: Florian Gaertner/photothek/imago
Der Grund für Hubers Zorn ist ein jetzt von den drei Regierungsparteien vorgelegter Gesetzentwurf, mit dem der Bundestag wieder auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinert werden soll. Derzeit sitzen 736 Abgeordnete im Parlament – dank Überhang- und Ausgleichsmandaten.
CSU hat Grund zur Sorge Nach dem Willen der Ampelparteien sollen Überhang- und Ausgleichsmandate künftig vollständig wegfallen. Entscheidend für die Mandatszahl einer Partei wäre demnach ausschließlich die Zweitstimme, die deswegen auch in „Hauptstimme“ umbenannt werden soll. Verbunden damit ist, dass nicht mehr zwangsläufig aus jedem Wahlkreis ein Abgeordneter in den Bundestag gewählt würde.
Bei der Schwesterpartei CDU wird das ähnlich gesehen. Aus Gewinner:innen könnten plötzlich Verlierer:innen werden, „weil jemand, der eigentlich einen Wahlkreis gewonnen hat, dann nicht in den Bundestag einzieht“, kritisierte der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, Obmann der Union in der Kommission zur Reform des Wahlrechts.
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