Eine Strafgebühr von Patienten zu verlangen, die unentschuldigt einen Termin in einer Kassenpraxis verfallen lassen, ist unverhältnismäßig, geradezu absurd.
Eine Strafgebühr von Patienten zu verlangen, die unentschuldigt einen Termin in einer Kassenpraxis verfallen lassen, ist unverhältnismäßig, geradezu absurd.
In regelmäßigen Abständen melden sich Kassenärzte zu Wort und beklagen sogenannte No-Show-Patienten. Patienten also, die ohne guten Grund wie etwa einen Unfall oder einen familiären Notfall einen Termin nicht wahrnehmen und ihn auch nicht rechtzeitig absagen.
Zur Klarstellung: Einen Termin verfallen zu lassen, ohne mindestens einen Tag vorher abzusagen, ist unsozial, unhöflich und respektlos. Das gehört sich wirklich nicht. Auch, weil durch so ein Verhalten andere Patienten zum Handkuss kommen, die diesen Termin hätten haben können. Daher ist auch die rechtliche Lage eindeutig: Sofern schon bei der Terminvergabe auf mögliche Strafgebühren bei Nichteinhaltung hingewiesen wird, sind diese auch zulässig.
Dass also wegen nicht erschienener Patienten Leerläufe entstehen und das Ordinationsteam plötzlich nichts zu tun hat, außer vielleicht bürokratische Tätigkeiten zu erledigen, ist sehr unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass sich einfach die Wartezeit des nächsten Patienten verkürzt.
Ja, klingt plausibel. Daher haben auch die meisten Patienten Verständnis dafür und warten geduldig, bis sie aufgerufen werden, obwohl sie in dieser Zeit sicher Besseres zu tun hätten. Dieses Verständnis würde auch so manchem Arzt und mancher Ärztin gut zu Gesicht stehen. Denn ihre Zeit ist nicht kostbarer als die der Patienten.
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