Freispruch im zweiten Vergewaltigungsfall gegen Minderjährige

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Ein 17-jähriger Junge wurde in einem zweiten Fall einer zunächst behaupteten Vergewaltigung eines unmündigen Mädchens freigesprochen. Das Gericht stellte fest, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei und der Jugendliche nicht erkennen konnte, dass das Mädchen nicht einverstanden war.

Damit haben auch im zweiten Fall einer zunächst behaupteten Vergewaltigung des unmündigen Mädchens die dahingehenden Vorwürfe einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten. Ein 16-Jähriger, dem ebenfalls vorgeworfen worden war, das unmündige Mädchen vergewaltigt zu haben, war bereits im vergangenen Dezember von sämtlichen wider ihn erhobenen Anschuldigungen rechtskräftig freigesprochen worden.

Der Sex zwischen dem im Tatzeitpunkt 15-Jährigen und der Schülerin sei'völlig einvernehmlich' gewesen, stellte das Gericht fest. Es habe keine Gewalt gegeben. Für den Jugendlichen sei'nicht erkennbar' gewesen, dass das Mädchen damit nicht einverstanden war.Anders gehen damit der Rechtsvertreter des betroffenen Mädchens und einige auflagenstarke Boulevardmedien um, die die Freisprüche anhaltend kritisieren und dagegen teilweise mobil machen. Gegen den jüngsten Freispruch protestierte Freitagmittag auch die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte'Identitäre Bewegung Österreich' (IBÖ). Mehrere IBÖ-Vertreter verteilten und hinterließen vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen falsche Hundert-Euro-Scheine, wobei auf den Papierschnipseln'Heimflug statt Freispruch' gefordert wurde. Der 17-Jährige stammt ursprünglich aus Syrien, ist hier allerdings bestens integriert, hat eine Lehrstelle und spricht hervorragend Deutsch. Die'Identitären' seien nicht ins Gerichtsgebäude gelangt, versicherten Security-Mitarbeiter derDer Fall der mittlerweile 13-Jährigen hatte im Vorjahr für immenses mediales Aufsehen gesorgt. Losgelöst von den zwei rechtskräftig erledigten Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien nach wie vor gegen über ein Dutzend minderjähriger Burschen und einen 19-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB), weil sie das Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt und sich in weiterer Folge an der Unmündigen wiederholt vergangen haben sollen

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