Millionenerbin Marlene Engelhorn fordert – auch in der „Presse“ – die Besteuerung von Reichen. Doch es gibt gleich mehrere Haken.
Frau Marlene Engelhorn, ich habe Ihr Anliegen und die Verteilung Ihres Erbes in den Medien verfolgt. Die Beglückten, meist weltanschaulich gleichgeschaltete Organisationen, freuen sich. Es geht Ihnen um die gerechte Verteilung von Vermögen, aus dem edlen Motiv, Gerechtigkeit auch den Irdischen zu vermitteln, was sonst nur nach dem Jüngsten Gericht den Auferstandenen versprochen wird.
Manche argumentieren, dass der Wegzug durch eine Wegzugsbesteuerung verhindert werden kann. So einfach ist das nicht. Erstens kann die Besteuerung aufgeschoben werden, und zweitens sieht die Verfassung ein Verbot der Wegzugsbesteuerung vor. Im Staatsgrundgesetz gibt es das Verbot der Einhebung von Abfahrtsgeldern, die historische Bezeichnung für Wegzugsbesteuerung. Wäre interessant, wie der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung auslegt.
Weiters wird behauptet, es gebe überall Vermögensteuern. Die gibt es aber nur in der Schweiz, bei weit niedrigeren Sätzen, und in Norwegen.
Lustig ist, dass Gewerkschafter wie Willi Mernyi gegen Konzerne wettern. Wer zahlt die freigestellten Konzernbetriebsräte? Sicher nicht die Ein-Personen-Unternehmer. Mernyi macht jetzt Kabarett mit Barbara Blaha vom gewerkschaftsnahen Momentum-Institut, das Sie massiv unterstützen. Blaha beklagt in allen möglichen Gastkommentaren das schwere, ungerechte Schicksal der Frauen.
Es gibt keine westliche Demokratie, in der der Staat und seine Institutionen und Parteien nachteiliger für die Bürger agieren als in Österreich. Das liegt am System, alle gegen alle, wobei der Bund aufgrund unseres schrägen Verfassungssystems die hilflose Finanzierungsholding aller nachgelagerten Einrichtungen ist. Wer dennoch hier sein Unternehmen betreibt, ist ohnehin verrückt, den vertreibt man nicht mit noch mehr Steuern.
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