Finanzstrafverfahren: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eine Anklage wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung bei Vertriebsprovisionen der Meinl Power Management eingebracht.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eine Anklage wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung bei Vertriebsprovisionen der Meinl Power Management eingebracht. Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren lautet, dass Grasser die Provisionen in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben habe, wodurch die Steuer zu gering festgesetzt wurde. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, Grasser kann sie beeinspruchen.
Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, also bis zu 4,4 Millionen Euro. Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Neben Grasser ist sein Steuerberater beschuldigt, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt werde. Das geht aus einer Pressemitteilung der WKStA vom Freitag hervor.
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