Zum Motiv sagte der Schwede nur wenig. Er soll die Frau bereits vorher geschlagen haben. Gegen ihn bestand bereits ein Betretungs- und Annäherungsverbot.
Zum Motiv sagte der Schwede nur wenig. Er soll die Frau bereits vorher geschlagen haben. Gegen ihn bestand bereits ein Betretungs- und Annäherungsverbot.haben. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte vom Geschworenengericht auch wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 35-Jährige sei „gezielt vorgegangen“, betonte die vorsitzende Richterin. Er habe seine Ex-Partnerin aus nächster Nähe erschossen, es sei „ein Mord, fast eine Hinrichtung“ gewesen. „Sie haben sie schuldig gemacht dafür, dass sie Ihnen die Kinder weggenommen hat“, sagte die Richterin. Der Mann hatte sich zum Vorwurf des Mordes und dem Verstoß gegen das Waffengesetz schuldig bekannt. Körperverletzung und gefährliche Drohung bestritt er.
Die Tat datiert vom 21. Oktober 2023. Gegen 13.30 Uhr soll der schwedische Staatsangehörige die gerade mit dem Auto eingetroffene Frau vor dem Haus ihrer Familie aus unmittelbarer Nähe mit einem „gezielten Kopfschuss“ aus einer Pistole getötet haben. Das hielt die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag fest.
Die verwendete Waffe wurde im Pkw des Mannes sichergestellt. Die Pistole der Marke FEG besaß der 35-Jährige laut Anklagevorwurf illegal, er ist deshalb auch wegen Paragraf 50 Absatz 1 des Waffengesetzes angeklagt. Gekauft hatte der gerichtlich Unbescholtene die Pistole eigenen Angaben zufolge um 700 Euro „von einem Afghanen“ in Wien.Der Beschuldigte dürfte bereits zuvor tätlich geworden sein. Am 15.
Die Mutter des Opfers wurde dort am 21. Oktober des Vorjahres Augenzeugin der Bluttat. „Ich habe um Hilfe geschrien. Es war zu spät“, schilderte sie unter Tränen. Ihre Tochter habe zuvor mit ihrem Partner oft Probleme und vor ihm „immer Angst“ gehabt.Das Paar hatte vier gemeinsame Kinder, die nun bei der Mutter der 33-Jährigen leben.
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