war und laut AGES nur 0,3 Prozent der Ansteckungen beim Einkaufen stattfinden", so Rainer Will in einer Aussendung.An Orten der notwendigen Grundbedürfnisse bleibt die FFP2-Maskenpflicht für Kunden aufrecht. Überall sonst kann mit 3-G-Nachweis ein normaler Mundschutz getragen werden. DieseDie für den 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz erforderlichen Testungen müssen auch fortan außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.
Der Handelsverband fordert darüber hinaus die Schaffung einer rechtlichen Möglichkeit, den 3G-Status abspeichern zu dürfen. Ansonsten müssten geimpfte Mitarbeiter immer und immer wieder kontrolliert werden.Erleichtert zeigt sich auch die Gewerkschaft der Privatangestellten. Schon im Juni richtete man einen Appell an die Bundesregierung und forderte ein Ende der Maskenpflicht.
"Das ganztägige Arbeiten mit einer FFP2-Maske ist insbesondere im Lebensmittelhandel eine enorme Belastung und bringt viele an die Grenzen der Belastbarkeit. Das Ende der Maskenpflicht war längst überfällig", so Anita Palkovich, Wirtschaftsbereichssekretärin für den Handel in der Gewerkschaft GPA.
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