Mit einer Novelle der ELGA-Verordnung, die am Sonntag in Kraft tritt, werden ab Sommer auch Labor- und Röntgenbefunde in die elektronische Gesundheitsakte aufgenommen. Die Erweiterung erfolgt schrittweise und soll bis 2030 abgeschlossen sein, damit Patienten jederzeit Zugriff auf ihre vollständigen medizinischen Befunde haben.
Ab Sommer sollen auch Labor- und Röntgenbefunde in die elektronische Gesundheitsakte ( ELGA ) aufgenommen werden. Die entsprechende Novelle der ELGA -Verordnung tritt am Sonntag in Kraft und die Erweiterung passiert schrittweise. Zunächst müssen ab 1. Juli dieses Jahres niedergelassene Ärzte Labor- und Radiologiebefunde sowie die zugehörigen Bilder, wie Röntgenbilder , MRT oder CT-Scans, speichern. Ab 1. Jänner 2026 gilt diese Verpflichtung auch für Krankenanstalten.
Spätestens bis 2030 müssen schließlich alle fachärztlichen Befunde in der ELGA digital verfügbar sein. \Die Erweiterung von ELGA soll laut Aussendung des Gesundheitsministeriums in mehreren Etappen erfolgen. Ab 1. Juli 2023 müssen niedergelassene Ärzte Labor- und Radiologiebefunde sowie die zugehörigen Bilder speichern. Ab 1. Jänner 2026 müssen alle relevanten Gesundheitsdaten in der ELGA gespeichert werden, sofern keine spezifischen Sonderregelungen bestehen. Das betrifft auch Labor- und Radiologiebefunde von Krankenanstalten im Rahmen der stationären, ambulanten oder telemedizinischen Behandlung, Verschreibungen von Medikamenten von freiberuflichen Ärzten ohne Kassenvertrag und auch Pflegesituationsberichte von Pflegeheimen. Mit Jahresbeginn 2028 sollen Krankenanstalten und niedergelassene Ärzte dann auch Pathologiebefunde speichern müssen, ab 1. Jänner 2030 schließlich auch sonstige fachärztliche Befunde im Rahmen der ambulanten Behandlung. \ Patienten hätten dadurch jederzeit Zugriff auf ihre vollständigen medizinischen Befunde. Dies ermöglicht auch eine effizientere Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten, das Risiko von Wechselwirkungen und Fehldiagnosen sinkt. Auch in Notfällen oder wenn man einen neuen Arzt aufsucht, stünden sämtliche Diagnosen zur Verfügung. Von ELGA kann man sich auch abmelden. Die neuen Speicherverpflichtungen seien „ein wichtiger Schritt“, um ELGA zu einem „nützlichen Gesundheitsportal“ für die Patienten auszubauen, meinte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). „Die Ergebnisse werden in den kommenden Jahren nach und nach sichtbar werden.“ Dass eine neue blau-schwarze Regierung den Zeitplan noch kippen könnte, glaubt Rauch nicht, wie er im Ö1-„Morgenjournal“ am Samstag sagte.
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