Drohung mit Mistgabel – Fall landet vor Gericht

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Drohung mit Mistgabel – Fall landet vor Gericht
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Drei Männer gerieten in Gutenbrunn in Streit, zwei standen am Ende vor dem Richter, der nach kuriosen Schilderungen salomonisch entschied.

Drei Männer gerieten in Gutenbrunn in Streit , zwei standen am Ende vor dem Richter, der nach kuriosen Schilderungen salomonisch entschied.Stein des Anstoßes: ein Streit auf einem Grundstück in Gutenbrunn . Ein Hausbesitzer und sein Schwager wollten, dass der Kontrahent das Grundstück verlässt."Wenn du dich nicht schleichst, bringe ich dich um!", drohte der 40-jährige Hausbesitzer.Denn der Aggressor fing an, wild mit einer Mistgabel zu gestikulieren.

Eine bemerkenswerte Schmerzensgeldforderung im Ausmaß von 500 Euro wies der Richter im Übrigen zurück: Denn durch die Mistgabel-Drohung hätte der 28-Jährige psychische Schmerzen erlitten, sogar von einer posttraumatischen Belastungsstörung war die Rede. Symbolisch musste der Hausbesitzer 100 Euro zahlen, womit sich der Kontrahent auch zufrieden gab.

Ein Streit auf einem Grundstück in Gutenbrunn eskalierte, als ein Hausbesitzer mit einer Mistgabel drohte, seinen Kontrahenten umzubringen Beide Männer wurden wegen gefährlicher Drohung angeklagt, aber der Kontrahent wurde freigesprochen, während der Hausbesitzer mit einer Diversion und einer symbolischen Geldstrafe davonkam

Der Richter wies eine Schmerzensgeldforderung von 500 Euro zurück, die auf psychische Schmerzen und eine posttraumatische Belastungsstörung zurückzuführen war, und der Hausbesitzer musste schließlich 100 Euro zahlen

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