Nacktkatzen haben Qualzuchtmerkmale, dürfen hier weder gezüchtet noch gekauft werden. Einem Tiroler wurden daher zwei Tiere abgenommen.
Ob Scottish-Fold-Katzen oder Französische Bulldoggen – sowohl bei Hunden als auch bei Katzen gibt es zahlreiche Rassen mit Qualzuchtmerkmalen. Auch die nackten Sphynx-Katzen zählen dazu. Züchtungen dieser Rassen sind laut Tierschutzgesetz verboten, da"bei diesen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind".Seit 1.
Im Februar reichte der Tiroler eine Maßnahmenbeschwerde ein: Er wolle seine zwei Katzen wieder zurückerhalten, da die Abnahme nicht gerechtfertigt gewesen sei. Doch das Tiroler Landesverwaltungsgericht bestätigte vor kurzem die Entscheidung des Amtstierarztes – die Tiere wurden zu Recht abgenommen: Der Kater wegen verbotener Zucht und die Katze, weil diese trotz Qualzuchtmerkmalen gekauft wurde.
Ein Tiroler Mann versuchte, Nacktkatzen zu züchten, was jedoch aufgrund von Qualzuchtmerkmalen verboten ist Nachdem er zwei Sphynx-Katzen erwarb, wurden ihm diese behördlich abgenommen, da sie unkastriert waren und die Katze trotz Qualzuchtmerkmalen gekauft wurde Das Tiroler Landesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung und der Mann muss sämtliche Verfahrenskosten übernehmen
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