Essen und Trinken nur in den Pausen, Arztbesuche nur in der Freizeit: Die Gewerkschaft stößt sich an der Betriebsordnung einer Drogeriekette.
Die Betriebsordnung einer Drogeriekette, laut der den Mitarbeitern das Trinken während der Arbeitszeit nicht gestattet ist, hat am Dienstag für heftige Kritik der Gewerkschaft gesorgt. Wie die Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier , Barbara Teiber, sagte, sei eine solche Betriebsordnung"eindeutig sittenwidrig". Die Gewerkschaft will den Namen der Drogeriekette nicht nennen.
Konkret heißt es in der Betriebsordnung, die der APA vorliegt, dass das Essen und Trinken während der Arbeitszeit nicht gestattet sei:"Hierfür stehen ausschließlich die Pausenzeiten zur Verfügung." Das gelte auch für das Kauen von Kaugummis. Ein weiterer Punkt dreht sich um Arztbesuche, die"grundsätzlich in die Freizeit zu verlegen" seien:"Nur in dringenden Fällen kann der Arztbesuch während der Arbeitszeit erfolgen.
Bekannt geworden war die Betriebsordnung in Kärnten, sie gelte aber bundesweit, hieß es am Dienstag von der Gewerkschaft.
Die Gewerkschaft hat bereits mit der Geschäftsführung Kontakt aufgenommen."Uns wurde zugesagt, dass die Betriebsordnung sofort geändert wird", sagte Teiber zur APA.
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