Die zweite Niederlage der AfD vor Gericht

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Der Verfassungsschutz darf die Partei weiter als „rechtsextremer Verdachtsfall“ beobachten.

Sieben Verhandlungstage brauchten die Richter, um zu einem Urteil zu kommen. Am Montagvormittag stand schließlich für sie fest: Sie verbieten dem deutschen Verfassungsschutz nicht, die rechte Parlamentspartei AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einzustufen und die Öffentlichkeit darüber zu informieren.

Außerdem sahen die Richter des Oberverwaltungsgerichtes in Münster keinen Rechtsverstoß darin, dass der deutsche Inlandsnachrichtendienst die AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ beobachtet und die mittlerweile aufgelöste AfD-Gruppe „Der Flügel“ als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ sah. Damit erlitt die AfD ihre zweite Niederlage beim Versuch, den deutschen Verfassungsschutz abzuschütteln.

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