Der Countdown zur Landtagswahl läuft. Bevor wir am 29. Jänner wählen, haben wir ein paar wichtige Fragen und Antworten rund um die Wahl gesammelt.
Wenn ihr der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt seid, braucht ihr einen Ausweis mit. Wenn ihr eine Wahlkarte beantragt habt, müsst ihr diese mitnehmen.Der"Chef" im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei bis sechs von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde - die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die kandidiert, zwei Wahlzeugen als Beobachter nominieren.
Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten ihr gewählt habt.Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?
Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug. Kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
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