Eine Frage, die wohl einige Mieter in den vergangenen Sommermonaten beschäftigt hat. Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung gesetzlich erlaubt. Allerdings darf der Mieter seine Nachbarn und die Umgebung nicht über das gewöhnliche Maß hinaus belästigen.
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Weiters sind die ortsüblichen Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuhalten. Durch ortspolizeiliche Verordnungen können spezielle Grill- und Ruhezeiten festgelegt werden.
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