Corona-Pandemie: Feuerwerksverbot 2020 und 2021 war rechtmäßig
Das Verbot der Überlassung von Pyrotechnik der Kategorie F2 an Verbraucher in den Jahren 2020 und 2021 war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nunmehr auch im Klageverfahren entschieden.
Schonung der Krankenhauskapazitäten zu erreichen. Die mit dem Überlassungsverbot verbundene Einschränkung der Grundrechte der Hersteller und Händler von Feuerwerk sei in Abwägung mit der staatlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit angesichts der dramatischen Pandemielage gerechtfertigt.
Die 1. Kammer, die bereits die entsprechenden Eilanträge der Klägerin im Dezember 2020 bzw. 2021 zurückgewiesen hatte , hat die Feststellungsklagen gegen beide Verordnungen abgewiesen. Das Bundesinnenministerium sei zum Erlass der Verordnungen jeweils zuständig gewesen, und es habe diese jeweils auch ordnungsgemäß bekanntgegeben.
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