Der SPÖ-Chef reist seit einem Jahr durchs Land, jetzt startet er eine mehrwöchige Wohnmobil-Wahlkampftour. Sein Bürgermeisteramt behält er dennoch – und würde es erst zurücklegen, wenn er an der...
Der SPÖ-Chef reist seit einem Jahr durchs Land, jetzt startet er eine mehrwöchige Wohnmobil-Wahlkampftour. Sein Bürgermeisteramt behält er dennoch – und würde es erst zurücklegen, wenn er an der Spitze einer nächsten Regierung stünde, erklärt die SPÖ auf Anfrage.
In der SPÖ wird erklärt: Den Großteil seiner Arbeitszeit verbringe er in der Parteizentrale, im Klub sei Babler vor allem rund um Plenar- und Ausschusstage, und einen Tag die Woche sowie an den allermeisten Abenden und Wochenenden arbeite er in Traiskirchen. Wobei sich die Frage nach dem fixen Arbeitsplatz in den nächsten Wochen kaum stellen wird: Babler, der laut eigenen Angaben ohnehin seit einem Jahr auf Österreich-Tour sei, beginnt nun seine Wahlkampftour.
Nur: Wie geht sich das alles aus mit dem Bürgermeisteramt? Den Bezügeregelungen zufolge ist das eher kein kleiner Nebenjob, in Niederösterreich erhalten Bürgermeister einer Gemeinde von der Einwohnerzahl Traiskirchens laut Gemeindebund 9.855 Euro im Monat. In der entsprechenden Nebenverdienst-Kategorie wird Babler auch von der Parlamentsdirektion gelistet. Als SPÖ-Chef bezieht er kein Gehalt, seine Bundesrats-Gage von knapp 6.
In der SPÖ sieht man jedenfalls kein Vereinbarkeitsproblem: „Andere Parteichefs sind nebenbei Bundeskanzler oder Vizekanzler.“ Außerdem habe Babler „ein gutes Team aufgebaut und verfügt über gute Vertretungsstrukturen“, so die SPÖ. Im Intensivwahlkampf werde er sich „als Bürgermeister zurücknehmen“. Offiziell auf Urlaub gehen kann ein Bürgermeister übrigens nicht; wenn er nicht da ist, lässt er sich vertreten.
„Die Tätigkeit als Bürgermeister bringt Andreas Babler viel Kraft“, so die SPÖ, „der Austausch“ mit Traiskirchnern zeige ihm „die täglichen Probleme und Sorgen im Land“. Den Bürgermeistersessel räumen würde er laut SPÖ also erst, „wenn er an der Spitze einer nächsten Regierung“ stünde – als solcher hätte er ohnehin ein gesetzliches Nebenberufsverbot.
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