Oberlandesgericht Linz weist Amtshaftungsklage der vom damaligen Bürgermeister von Scharten vergewaltigten Frau zurück.
, ist rechtskräftig verurteilt, seine Amtsleiterin schon als Gemeinderat in den Jahren 2014 und 2015 sexuell belästigt und danach als Bürgermeister dreimal vergewaltigt zu haben. Darüber hinaus wurde er verurteilt, weil er die Frau 2019 noch dazu verleumdet hat.
hat der ÖVP-Politiker dafür ausgefasst. Sein Opfer brachte beim zuständigen Amtshaftungsgericht eine Amtshaftungsklage gegen die Gemeinde ein, mit der die Frau Schadenersatz gefordert hat, ebenso wie die Feststellung, dass die Gemeinde auch für künftige Schäden der Frau hafte.
Das Erstgericht hatte entschieden, dass die Gemeinde für die Vergewaltigungen, die der Bürgermeister nach seinem Amtsantritt begangen hatte, haftbar gemacht werden könne.nur"bei Gelegenheit" der Ausübung des öffentlichen Amtes gesetzt worden, befand das OLG. Zur Abgrenzung, ob ein bestimmtes Verhalten einer Person als Ausübung eines öffentlichen Amts zu werten sei, komme es darauf an, ob die konkrete HandlungKein"hoheitlicher Zusammenhang"
Bezüglich der Taten, die der Verurteilte als Gemeinderat begangen hat, fehle jeder Zusammenhang mit einer hoheitlichen Aufgabe. Und auch die Vergewaltigungen, die der verurteilte Ex- Bürgermeister begangen hat, seien"Und setzt fort:"Um eine Uferlosigkeit der Haftung zu vermeiden", sei ein über die rein zeitliche und örtliche Nähe hinaus gehender Konnex zur hoheitlichen Tätigkeit erforderlich.heraus gehandelt.
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