Ein Vierjähriger verlor beim Kochen im Kindergarten das Gleichgewicht, stürzte von einem Sessel und übergoss sich mit heißem Apfelmus.
Ein unglückliches Ende nahm das Kochen für einen vierjährigen Buben in einem Kindergarten in Oberösterreich: Um zum Topf zu gelangen, stand das Kleinkind auf einem Holzsessel – völlig ungesichert. Plötzlich verlor der Bub den Halt und stürzte rückwärts vom Sessel. Zwei weitere Kinder, die ebenfalls mitgekocht hatten, blieben zum Glück unverletzt.
Doch die Höchstrichter wiesen die Revision nun zurück, sie orteten einen klaren Aufsichtsfehler. Selbst, wenn bisher beim Kochen nichts passiert sei, entbinde das die Pädagoginnen nicht von ihren Aufsichtspflichten.Sie hätten den kleinen Buben ohne Absicherung erst gar nicht zu dem Kochtopf mit heißem Inhalt lassen dürfen.
Ein vierjähriger Junge erlitt schwere Verbrennungen, als er in einem Kindergarten in Oberösterreich beim Kochen das Gleichgewicht verlor und sich mit heißem Apfelmus übergoss
Kinder Unfall Schadenersatz Gericht Oberster Gerichtshof (OGH) Österreich Oberösterreich Linz
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