Bub (5) ertrank 2017 beim Unterricht, jetzt Schwimmlehrer verurteilt
Ein Tiroler Schwimmlehrer sah leider nicht hin, als sein kleiner Schützling unterging. Das Verfahren nach dem tragischen Vorfall im Jahr 2017 wurde einst eingestellt, ein Medizin-Gutachten führte aber zur Wiederaufnahme. Es ging um grob fahrlässige Tötung.
Was war passiert? Der erfahrene Sportlehrer musste wegen einer Beckensperre ins tiefere Wasser ausweichen, acht Kinder sollten sich mit „Schwimmnudeln“ bewegen. Zumindest vier Minuten lang, so spätere Rekonstruktionen, fiel dem Angeklagten nicht auf, dass einer der Köpfe fehlte. Erst andere Kinder wiesen ihn darauf hin, dass der 5-Jährige reglos unter Wasser trieb. Verzweifelten Wiederbelebungsversuchen folgte eine Woche später der Tod des Buben in der Klinik.
Urteil: acht Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldstrafe . 10.000 Euro Trauerschmerzensgeld überwies er an die Familie, weitere Ansprüche sind noch offen.
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