Die Bundestagswahl soll in 431 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden. Abgeordnete erwarten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link im Newsletter möglich.Betroffen von der Wahlwiederholung zum Bundestag sind nach dem Beschluss des Parlaments vom Donnerstag 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen.
Wann bei einer Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht dieses entscheidet, ist offen. Unklar sind auch die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestags. Sollte die Wahlbeteiligung bei der Teilwiederholung niedrig sein, könnte dies zur Folge haben, dass weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag vertreten sein werden.
Auch die Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 steht auf der Kippe. Darüber wird am kommenden Mittwoch, den 16. November, das Berliner Verfassungsgericht entscheiden. In der mündlichen Verhandlung zeichnete sich ab, dass das Gericht eine komplette Wiederholung anordnen könnte.
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