Eine 51-Jährige soll den Behindertenausweis ihrer Tochter beim Parken verwendet haben, obwohl diese gar nicht dabei war. Der Grund für dieses Vergehen lag vermutlich in einem Missverständnis. Juristisch sollte der Fall am Bezirksgericht Klosterneuburg verhandelt werden.
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Ein Vorfall im Einkaufszentrum G3 in Gerasdorf wurde im Saal zwei des zuständigen Bezirksgerichts Klosterneuburg verhandelt. Wobei, mit dem Verhandeln konnte der Richter erst später beginnen, da die Beschuldigte bei Aufruf noch nicht da war. Das „Blaulichttaxi“, das vom Gericht angeordnet wurde, weil es Probleme bei der Zustellung der Ladung gab und die 51-Jährige schon mal einen behördlichen Termin verpasst hatte, verspätete sich.
Symbolbild Roland Friis Bezirksgericht Klosterneuburg Paragraf 231 Einkaufszentrum G3
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