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Urteil in Karlsruhe: Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Bayerns Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig und muss in zahlreichen Punkten eingeschränkt werden. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet.

Das Gesetz trat am 1. August 2016 in Kraft. Die Gesetzesnovelle von 2016 gibt dem bayerischen Verfassungsschutz weitreichende Befugnisse wie etwa die verdeckte Onlinedurchsuchung von Computern mit sogenannten Staatstrojanern oder unter bestimmten Voraussetzungen die akustische und optische Überwachung von Wohnungen. Auch erlaubt es, verdeckte Mitarbeiter und V-Leute einzusetzen sowie Menschen über mehr als zwei Tage zu observieren.

Bayern hat nun bis zum 31. Juli 2023 Zeit, die Grundrechtsverstöße zu beseitigen. Bis dahin kann das Gesetz nur unter Auflagen angewendet werden. Nach Karlsruhe zogen drei Mitglieder von Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht des Freistaats erwähnt wurden. Sie halten es darum für möglich, dass sie selbst überwacht werden könnten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützte ihre Verfassungsbeschwerden.Das Gesetz war schon bei seiner Einführung umstritten und allein mit den Stimmen der CSU im Münchner Landtag verabschiedet worden.

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