Urteil aus Karlsruhe: Bayerisches Verfassungsschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig
Die Verfassungsbeschwerde bezog sich auf einen ganzen Strauß an Regelungen, unter anderem zur Online-Durchsuchung, zum Einsatz sogenannter V-Leute, zur Überwachung vonund zu längeren Observationen. Richterin Gabriele Britz, die im Ersten Senat für das Verfahren als Berichterstatterin zuständig ist, hatte in der Verhandlung im Dezember gesagt, bisher seien nachrichtendienstliche Befugnisse noch nie in einer solchen Breite angegriffen worden.
Dabei geht es im Einzelnen meist nicht darum, ob das Instrument überhaupt eingesetzt werden darf, sondern um die Frage, unter welchen Bedingungen dieser Einsatz gerechtfertigt ist. Wie groß muss eine Bedrohung sein? Muss vorher ein Richter seine Genehmigung erteilen? Gibt es eine unabhängige Kontrolle? Und was passiert mit den Daten?
Landesinnenminister Joachim Herrmann hatte das Verfassungsschutzgesetz des Freistaats 2016 grundlegend überarbeiten lassen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte , die die Klage koordiniert hat, sieht etliche Grundrechte verletzt; das soll nicht bundesweit Schule machen. In der Verhandlung hatten die Richterinnen und Richter viele Punkte sehr kritisch hinterfragt. Minister Herrmann verteidigte die Reform, die der Landtag damals allein mit CSU-Stimmen beschlossen hatte: Bayern habe damit auch auf mehrere Urteile aus Karlsruhe reagiert. Nach der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ habe außerdem Einigkeit bestanden, dass der Austausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei verbessert werden müsse.
Die GFF hingegen sieht ein grundlegendes Problem darin, dass hier zunehmend die Grenzen verwischen. Ihr Vorsitzender Ulf Buermeyer kritisierte, die Hürden für den Austausch von Informationen seien kontinuierlich gesenkt worden. Dabei gilt eigentlich das sogenannte Trennungsprinzip: Die Geheimdienste wissen viel, dürfen aber nicht eingreifen - dafür ist
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