Viele Menschen setzen nun auf Balkonkraftwerke. Was beachtet werden muss, damit für den erzeugten Strom keine Einkommenssteuer anfällt.
Muss auf Strom aus Balkonkraftwerken Einkommenssteuer gezahlt werden?und auch die private Nutzung des Stroms sind seit Anfang 2023 von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung gilt rückwirkend auch für 2022. Die Befreiung bleibt allerdings nur bestehen, solange die Nennleistung der installierten Anlage bei Einfamilienhäusern 30 Kilowatt nicht übersteigt.
Allerdings wird bei der Frage, ob die Obergrenze von 100 Kilowatt-Peak überschritten wird, sowohl die Person als auch die
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