Ein 34-jähriger Mann geriet in einem Gerichtssaal in einen Ausbruch von Wut und zeigte sich unruhig und aggressiv gegenüber der Richterin und Staatsanwältin. Der Mann wurde wegen des Verdachts auf Bedrohung und Körperverletzung seiner Familie und Nachbarn angeklagt. Ein psychiatrischer Sachverständiger bestätigte, dass aufgrund einer Persönlichkeitsstörung des Mannes von weiteren Straftaten mit schwerwiegenden Folgen auszugehen sei.
Als der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung der vorsitzenden Richterin gegenüber mit „Ich bin nicht zum ersten Mal bei Gericht“ aufbricht, ist die Aufregung bereits spürbar. Der 34-Jährige fällt ihr immer wieder ins Wort, während sie ihm seine Rechte erläutert und schildert, wie er sich das Opfer einer „Vermögensübernahme“ fühlt. „Das Vermögen meines Vaters und meines Opas ist auf mich geschrieben worden und jetzt wollen sie mich loswerden“, erklärt er mit sichtbarer Wut .
Auch während der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwältin unterbricht er mehrmals, trotz wiederholter Ermahnen der Richterin. Die Situation eskaliert schließlich. Die Richterin lässt den Mann, der von Justizwachebeamten aus der Haft vorgeführt wurde, aus dem Gerichtssaal bringen. „Ich will sowieso nicht mehr mit Ihnen reden. Ich nehme Sie nicht ernst“, ruft er auf dem Weg hinaus. Dieser Vorsatz hält allerdings nicht lange an. Als er zurück in den Saal gebracht wird, um zu den Vorwürfen befragt zu werden, wiederholt er seine Aussagen und vertritt weiterhin die Opferrolle. Den Vorwurf der vorsätzlichen Bedrohung und Körperverletzung seiner Mutter, seines Bruders und eines Nachbarn bestreitet er vehement. Die Beschuldigungen betreffen eine lange Dauer und mehrere Vorfälle. Ein Polizist, der den Mann von früheren Amtshandlungen kennt, berichtet, dass er zunächst ruhig auf Fragen antwortete, dann aber plötzlich die Stimmung wechselte und eine Kollegin bedrohte. „Ich kenne ihn von früheren Amtshandlungen, er ist meistens zuerst kooperativ, dann schlägt die Stimmung aber oft plötzlich um und er wird aggressiv“, erklärt er vor Gericht. Mit den Worten „Ich kann deine Kehle schlitzen“ habe sich der Mann der Beamtin gegenübergestellt, sie wurde jedoch nicht verletzt. Ein psychiatrischer Sachverständiger bestätigt, dass aufgrund einer Persönlichkeitsstörung des Mannes von weiteren Straftaten mit schwerwiegenden Folgen auszugehen sei. Der Schöffensenat folgt daher dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilt den 34-Jährigen nicht nur zu ..
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