Ein 59-jähriger St. Pöltner schlug im alkoholisierten Zustand mehrfach auf seine Partnerin ein. Nun wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
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in 59-jähriger St. Pöltner schlug im alkoholisierten Zustand mehrfach auf seine Partnerin ein. Nun wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gemeinsam mit seiner Partnerin trank ein 59-jähriger St. Pöltner Anfang Juli insgesamt vier Flaschen Sekt. Nach einer Weile warf der angelernte Dachdecker seiner ebenfalls 59-jährigen Freundin vor, sie würde fremd gehen. Dabei drohte er ihr mit den Worten: „Ich werde dich einbetonieren, damit du nicht mehr fremdgehen kannst“. Anschließend schlug er mehrfach auf seine Lebensgefährtin ein.
Der Angeklagte legte ein reumütiges Geständnis ab. Er habe zwar durch den Alkoholkonsum mehrere Erinnerungslücken, doch meinte er, wenn seine Partnerin den Sachverhalt so beschreibt, „dann wird das schon stimmen“. Bei dem Beschuldigten wurde im Nachhinein ein Blutalkoholgehalt von 1,82 Promille festgestellt.Der zuletzt im Straßenbau tätige St. Pöltner ist bereits sechs Mal einschlägig vorbestraft.
Der Angeklagte wurde nun wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zudem muss er die bedingte Haftstrafe aus dem vorangegangenen Urteil absitzen. Insgesamt macht das eine zehnmonatige Haftstrafe für den St. Pöltner. Das Urteil ist rechtskräftig.
Körperverletzung Nötigung Landesgericht St. Pölten St. Pölten
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