Eine Frau (49) ist am Boden: Die Zuckerkranke verlor ihren Job. Das AMS will nicht zahlen, sie braucht aber Geld für ihre Spritze und Medikamente.
Eine Frau ist am Boden: Die Zuckerkranke verlor ihren Job. Das AMS will nicht zahlen, sie braucht aber Geld für ihre Spritze und Medikamente .) ist am Verzweifeln. Im Jänner verlor die Linz erin ihren Job in der Gastronomie , da ihr Arbeitgeber pleiteging. Doch nicht nur das: Die 49-Jährige ist zuckerkrank, braucht täglich eine Insulinspritze, mehrere Tabletten, darunter Antidepressiva.-Gespräch.
"Wenn ein Kunde nicht zu einer Besprechung erscheint, kann sich diese Person im Nachhinein melden und einen entschuldbaren Grund anführen", betont Herzenauer. Ist dieser zulässig, werde die zuvor ausgesprochene Sperre wieder aufgehoben. Ein verzeihlicher Grund kann im Idealfall auch belegt werden, zum Beispiel die Pflege eines kranken Kindes.
Manuela S., eine 49-jährige zuckerkranke Frau aus Linz, verlor im Januar ihren Job in der Gastronomie und steht nun ohne Versicherungsschutz und finanzielle Unterstützung vom Arbeitsmarktservice da. Trotz dringendem Bedarf an Insulinspritzen und Medikamenten wird sie vom AMS und der Gesundheitskasse immer wieder vertröstet, was sie in eine verzweifelte Lage bringt, da sie sich ihre lebenswichtigen Medikamente nicht leisten kann.
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