Barbara M. war mit der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nicht zufrieden und bewertete ihn mit einem Stern auf Google. Nun soll sie 1.700 Euro zahlen.
"Leider keine guten Erfahrungen. Würde nicht mehr hingehen": Diese beiden Sätze und eine Ein-Stern-Bewertung auf Google Business brachten Barbara M.
Ihre Enttäuschung teilte die Salzburgerin dem Anwalt auch per Mail im Februar 2022 mit:"Da keine weitere Rückmeldung von ihm dazu erfolgte, habe ich in meiner Bewertung auf Google Business nur noch einen Stern vergeben können. Gerne hätte ich mehr gegeben – aber ich bin, obwohl ich mich in vollstem Vertrauen an den Anwalt gewandt hatte, allein geblieben.
Darin wird von Barbara M. die Löschung der Google-Rezension, die Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Kosten- und Entschädigungsbetrags in der Höhe von 1.700 Euro gefordert.Begründet wird dies mit Kreditschädigung und unwahrer Tatsachenbehauptung:"Offenbar dient Ihre Bewertung einzig und allein dazu, unseren Mandanten in einem schlechten Licht dastehen zu lassen.
Weiters heißt es in dem Schreiben:"Ihre Ein-Stern-Bewertung stellt einen unangemessenen Beitrag im Sinne der Google-Richtlinien dar und hat einen unrichtigen Aussagengehalt. Ihre Ein-Stern-Bewertung ist durchaus geeignet, einen Shitstorm zu Lasten meines Mandanten loszutreten, der gerade als Rechtsanwalt einerseits besonderen Werbebeschränkungen und andererseits der 'virtuellen' Mundpropaganda ausgesetzt ist."Barbara M.Barbara M.
Diese sieht in Bezug auf den Mahnanwalt keinen Verstoß gegen Standes- oder Berufspflichten. Die Beschwerde gegen den ursprünglichen Anwalt werde gesondert behandelt und"einer weiteren Prüfung seines Verhaltens in disziplinärer Hinsicht aufgrund Verstoßes gegen Berufspflichten zugeführt". Die Beurteilung der Frage, ob die Forderungen des Rechtsanwaltes berechtigt sind, haben die ordentlichen Zivilgerichte zu klären, so die Rechtsanwaltskammer.
Google Rechtsanwalt Klage Strafe \U00d6sterreich Salzburg
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