AMS-Chef Kopf schlägt eine Art „Sozialhilfe-Auflage“ vor. Diese Vereinbarung könnte regeln, dass bei einem Umzug nach Wien kein Sozialgeld mehr ausgezahlt werde.
AMS-Chef Kopf schlägt eine Art „Sozialhilfe-Auflage“ vor. Diese Vereinbarung könnte regeln, dass bei einem Umzug nach Wien kein Sozialgeld mehr ausgezahlt werde.
In der seit Monaten herrschenden Debatte rund um den Familiennachzug syrischer Kinder und Frauen und der damit verbundenen Schieflage - fast alle Familien gehen nach Wien - schlägt AMS-Chef Johannes Kopf eine Art „Sozialhilfe-Auflage“ vor.
Würden sie dann beispielsweise von Tirol nach Wien ziehen, gäbe es dort kein Sozialgeld mehr. Die Flüchtlinge könnten keinen neuen Antrag stellen. Zu regeln wäre das laut Kopf über eine sogenannte 15a-Vereinbarung zwischen den Bundesländern. Lebt die gesamte Familie von Mindestsicherung, wären die Einbußen bei einem Umzug nach Wien noch höher.
Nicht auf ÖVP-Parteilinie ist Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl. Er würde eine Residenzpflicht nach schwedischem Vorbild begrüßen, sagte er im Interview mit dem „profil“. In Schweden gebe es eine Grundunterstützung für Geflüchtete für drei bis sechs Monate, verbunden mit einer Residenzpflicht.
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