Urteil des EuGH: Airbnb muss Kommunen Auskunft über Privatübernachtungen geben
Eine Appartement, das über Airbnb gemietet werden kann. Der EuGH bestätigt die Auskunftspflicht für die Beherbergungssteuer in Brüssel.Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch in Luxemburg ein Urteil über die Auskunftspflicht von Vermittlern von Ferienunterkünften an die Steuerbehörde verkündet.
Airbnb und ähnliche Internetplattformen müssen Kommunen und Steuerbehörden Auskunft über die von ihnen vermittelten Unterkünfte geben. Das entschied am Mittwoch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zu einer Beherbergungssteuer in Brüssel. Vergleichbare Abgaben gibt es auch in zahlreichen deutschen Kommunen, darunter die "City-Tax" in Berlin. In Belgien erhebt die Region Brüssel eine Regionalsteuer auf touristische Übernachtungen.
2017 forderte die regionale Steuerbehörde von Airbnb Auskunft über die Vermieter und die für sie vermittelten Übernachtungen in neun konkret benannten privaten Unterkünften. Airbnb verweigerte dies. Die Auskunftspflicht sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Der belgische Verfassungsgerichtshof legte den Streit dem EuGH vor.
Der hat die Brüsseler Abgabe nun bestätigt. Zwar gewähre die europäische "Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr" digitalen Dienstleistern weiten Schutz vor Beschränkungen. Davon sei das Steuerwesen aber ausdrücklich ausgenommen. Dies gelte auch für regionale Abgaben wie hier.
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