Das Gericht hatte Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro verurteilt.
© Getty Images / Tristar Media / KontributorDas Gericht hatte Müller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro verurteilt.akzeptiert ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht. Der Verteidiger der 36-Jährigen habe Rechtsmittel eingelegt, teilte das Amtsgericht Leipzig mit.
Das Gericht hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin vor einer Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt.
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