Das DFB-Sportgericht belegt Bundesligist FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro.
im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2023 nachzuweisen wäre. am 23.
Oktober 2022 kam es im Schalker Zuschauerbereich zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Schalker Anhängern und der Polizei, bei denen Polizisten mit Schlägen und Tritten angegriffen wurden. Hierbei wurden ein Polizist schwer und weitere Personen leicht verletzt.im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt.
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