Das bisher greifende Preisminderungsrecht funktioniere nur auf dem Papier, kritisiert die deutsche Verbraucherzentrale. Auch die zugesicherte Mindestbandbreite soll angehoben werden.
zu, wenn die tatsächliche Bandbreite von der vertraglich zugesicherten abweicht. Laut vzbv gibt es dabei jedoch „gravierende Probleme bei der Durchsetzung“. Denn Anbieter würden die Minderungshöhe intransparent berechnen, zu gering ansetzen oder manchmal gar nicht gewähren.
Das Minderungsrecht sei daherauf dem Telekommunikationsmarkt, erklärte Pop. „In der Realität bleiben Verbraucher:innen auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht.“ Eine pauschale monatliche Entschädigung könnte Abhilfe schaffen.Anhebung der Mindestbandbreite für Mitte 2023
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