Das Minderungsrecht sollte Internetkunden vor Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen schützen. Es hält nicht, was es verspricht, monieren Verbraucherschützer.
Knapp zwei Jahre nach der Einführung eines sogenannten Minderungsrechts, auf dessen Basis Internetkunden bei schlechtem Festnetz weniger Geld zahlen müssen, werten Verbraucherschützer die Regelung als Papiertiger. Durch die damalige Gesetzesänderung seien Verbraucher nicht besser geschützt und die theoretisch hinzugewonnenen Kundenschutzrechte seien praktisch nur schwer umsetzbar, heißt es in einem Schreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes .
Bescheinigt ihm das Protokoll einen Anspruch auf Preisminderung, so sollten sich der Verbraucher im nächsten Schritt bei seinem Provider melden. Die bisher gültige Regelung enthält zwar klare Kriterien, ab wann ein Verbraucher besagten Minderungsanspruch hat, lässt aber Interpretationsspielraum zu bei der Frage, wie hoch genau diese Preisminderung ausfallen soll.
Wenn die Provider keine Kompensation bieten oder diese zu gering ausfällt, bleibt dem Verbraucher nur der Gang vor das Amtsgericht. Mancher dürfte davor zurückschrecken. Eine pauschale Preisreduzierung würde seine Position im Streit mit dem Anbieter deutlich verbessern. Die 29.000 bescheinigten Rechtsansprüche auf Preisminderung sind nur ein sehr kleiner Teil der zig Millionen an Internetnutzern in Deutschland. Und Fakt ist auch, dass das Internetangebot insgesamt besser geworden ist - Anbieter wie Vodafone und die Deutsche Telekom investieren viel Geld in ihr Netz, um eine schnellere und stabilere Verbindung zu ermöglichen.
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