Angeklagter soll mit Klappmesser auf Ex-Kollegen losgegangen sein. Urteil nicht rechtskräftig.
auf einen 25-jährigen Ex-Arbeitskollegen losgegangen und hatte diesem die Klinge in die Brust gestoßen.
„Er war mit seiner Arbeitsweise nicht zufrieden. Er hat sich entschlossen, ihn zu töten“, hatte die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 63-Jährige meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.Die Staatsanwaltschaft war von bedingtem Tötungsvorsatz ausgegangen.
In der Backstube sei er dann vom 25-Jährigen angegriffen worden, der ihm unterstellt hätte, er habe diesen beim Chef „schlecht gemacht“. Der Jüngere habe ihm die Faust ins Gesicht geschlagen, er sei zu Boden gestürzt, habe sich aufgerappelt und dann den Kontrahenten mit einem gezückten Messer auf ihn zukommen gesehen: „Ich hab' ihn an der Hand festgehalten und konnte ihm das Messer entwinden.“ Dabei sei es zu den Stichverletzungen gekommen.
Der Verletzte habe dem Angreifer noch das Hackbeil abnehmen können, ehe er blutend auf die Straße lief und von einem Passanten wahrgenommen wurde, der Polizei und Rettung verständigte.
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