Zerbes: Messenger-Überwachung „verfassungsrechtlich möglich“

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Das VfGH-Urteil, das sich gegen eine unspezifische Überwachung wandte, sei fünf Jahre alt, sagt Strafrechtlerin Zerbes. Neuere Überwachungssoftware funktioniere viel zugespitzter.

Das VfGH-Urteil, das sich gegen eine unspezifische Überwachung wandte, sei fünf Jahre alt, sagt Strafrechtlerin Zerbes. Neuere Überwachungssoftware funktioniere viel zugespitzter.zur Gefahrenabwehr wäre aus Sicht der Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes umsetzbar, und das trotz der Verfassungsgerichtshof-Entscheidung gegen einen „Bundestrojaner“.

„Wenn man aber die Messengerdienste abfragen will, braucht man eine spezifische Software, die nur auf diese Nachrichten eingestellt ist. Und in Deutschland verwendet man so etwas bereits“, erklärte Zerbes, die auch Vorsitzende der Geheimdienstkontrollkommission ist: „Das Unspezifische, das wurde vom Verfassungsgerichtshof als große Gefahr gesehen. Das ist jetzt fünf Jahre her.

Das Thema Messengerdienste-Überwachung sei, was Terrorabwehr betrifft, „absolut berechtigt“, so die Strafrechtsprofessorin. Der Fall Egisto Ott und die Prävention, dass ein solcher Fall nicht noch einmal passiere, „das schreit jetzt nicht unbedingt nach mehr Befugnissen“.

Zuletzt kam vom Justizressort aber wieder eine Quasiabsage. Man sei in Gesprächen, aber das Innenministerium habe entscheidende Fragen nicht geklärt, wurde betont.

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