Zahnärztekammer und BVAEB haben sich auf eine Lösung für das ab 2024 verbotene Amalgam geeinigt. Folgen bald auch die ÖGK und SVS?
Zahnärztekammer und BVAEB haben sich auf eine Lösung für das ab 2024 verbotene Amalgam geeinigt. Folgen bald auch die ÖGK und SVS? zuletzt stockten, haben die Zahnärztekammer und die Versicherung sanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn en und Bergbau eine Einigung erzielt: Ab dem 1. Januar werden Glasionomerzemente und Alkasite als Amalgamersatz zur Kassenleistung.
Die Zahnärztekammer hat ihre Blockadehaltung gegenüber Alkasit als hochwertigen Ersatz aufgegeben, was von der ÖGK positiv aufgenommen wird. Diese Entscheidung könnte Grundlage für weitere Verhandlungen mit der Sozialversicherung werden..
"Diese Einigung kann eine Blaupause für die anderen Krankenversicherungsträger sein, um eine bestmögliche zahnärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich zu gewährleisten. Die ÖZÄK steht für entsprechende Gespräche jederzeit bereit", heißt es in einer Aussendung.
Die Zahnärztekammer und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau haben sich auf Glasionomerzemente und Alkasite als Ersatz für das ab 2024 verbotene Amalgam geeinigt, was ab dem 1.Diese Einigung könnte als Grundlage für weitere Verhandlungen mit der Österreichischen Gesundheitskasse und der Sozialversicherung der Selbständigen dienen, um eine bestmögliche zahnärztliche Versorgung zu gewährleisten.
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