WKStA ermittelt nicht (mehr) wegen Falschaussage gegen Schmid

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Gegen Schmid gab es zwei Anzeigen wegen Falschaussage. In einem Fall wurden die Ermittlungen eingestellt, in einem anderen gar nicht ermittelt.

Die WKStA kam bei ihren Ermittlungen nun zum Ergebnis, dass die betreffenden Aussagen Schmids"zum einen Teil überwiegend objektiv richtig waren bzw. zum anderen Teil als unvollständig erkennbar waren, da er von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht hatte, sich als Beschuldigter in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren der Aussage zu entschlagen", wie es in einer Aussendung heißt. Die Ermittlungen seien daher einzustellen gewesen.

"Mangels Anfangsverdachts waren diesbezüglich jedoch keine Ermittlungen einzuleiten, zumal keine entsprechenden Anhaltspunkte für die in der Anzeige angeführten behaupteten Falschangaben in der Zeugenaussage vorliegen und das Gericht die Aussage des MMag. Schmid im Rahmen seiner Beweiswürdigung für glaubwürdig erachtete", schreibt die WKStA in ihrer Aussendung.

Sowohl die Zurücklegung der Anzeige als auch die Einstellung der Ermittlungen sei nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft, das Justizministerium und den Weisungsrat erfolgt.. Die WKStA hat ihren Vorhabensbericht im Frühjahr nach oben geschickt, eine Entscheidung steht noch aus. Ebenso offen ist der Kronzeugenantrag von Thomas Schmid.

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