Aktuell kann man mit einem Uni-Abschluss ein Gastgewerbe eröffnen. Das soll sich nach einem VfGH-Entscheid bald ändern.
. Bisher konnte laut Gastgewerbe-Verordnung jeder mit Universitätsabschluss ein Lokal eröffnen. Damit dürfte vorerst Schluss sein.
Der Geschäftsführer scheiterte mit seiner Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien. Sein Fall landete schließlich beim Verfassungsgerichtshof. Der VfGH leitete eine Prüfung ein, weil er Zweifel hatte, ob ein Universitätsabschluss tatsächlich die fachliche und kaufmännische Qualifikation für ein Gastgewerbe nachweisen kann.
Die Neos fordern, dass die Regierung die jetzt notwendige Novelle für eine"grundsätzliche Liberalisierung der Gewerbeordnung" nutzt."Jeder und jede soll ein Gasthaus eröffnen können", sagt Neos -Wirtschaftssprecher Gerald Loacker."Natürlich müssen die Arbeits- und Gesundheitsstandards eingehalten werden, dafür braucht es aber keinen Befähigungsnachweis.
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