Jahrelang haben Wirtschaftsprüfer von EY die Bilanzen des Skandal-Unternehmens Wirecard abgesegnet. Die zuständigen Aufseher werfen ihnen Pflichtverletzung vor – und wollen das Unternehmen nun von größeren Neugeschäften ausschließen.
Neben der Auftragssperre verhängte die Aufsicht gegen EY eine Geldbuße von 500.000 Euro. Das ist die nach der damaligen Rechtslage geltende Höchstsumme. Fünf Wirtschaftsprüfer sollen Geldbußen von 23.000 bis 300.000 Euro zahlen. Die Verfahren gegen sieben weiteren Wirtschaftsprüfer wurden eingestellt, weil diese ihre Berufszulassungen zurückgegeben haben und damit laut Gesetz nicht mehr von der Apas belangt werden dürfen.
Man habe während der gesamten Untersuchung vollumfänglich mit der Apas kooperiert und Lehren aus dem Fall gezogen, teilte EY mit. So seien die Prüfungsqualität und das Risikomanagement gestärkt worden. Bestehende Mandate der Wirtschaftsprüfer sind laut Apas nicht betroffen. Gegen die Entscheidung können die Betroffenen Einspruch bei der Apas einlegen und bei einer Ablehnung eines Einspruchs vor Gericht klagen. Die Apas betonte, es handle sich ausschließlich um Konsequenzen der Berufsaufsicht, die für andere Verfahren nicht bindend sei.
Der Wirecard-Skandal hat eine ganze Reihe von Schadenersatz- und Strafverfahren ausgelöst. So sieht sich EY mit Schadenersatzforderungen konfrontiert, die das Unternehmen zurückgewiesen hat. Vor dem Landgericht München sind drei ehemalige Wirecard-Manager wegen Bilanzfälschung, Marktmanipulation, Untreue und Bandenbetrug angeklagt.
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