An der Ostsee urinierte ein Mann ins Meer und wurde vom Ordnungsamt erwischt und sollte ein Bußgeld zahlen. Das Gericht ließ sich daraufhin zu einem ungewöhnlich formulierten Urteil hinreißen.
In der Bucht von Lübeck erlebte eine Gruppe von Freunden eine unerwartete Begegnung mit dem Gesetz. Einer von ihnen entfernte sich nämlich, um ins Meer zu urinieren. Überführt wurde er von drei Mitarbeitern des Ordnungsamts, wie „
In der Begründung nennt das Gericht dafür auch noch weitere Beispiele. So heißt es: „Eine gewisse Üblichkeit und Duldung ist hierfür etwa bei Wanderungen benennbar, bei Arbeiten in Feld und Flur, bei Jägern und Pilzesammlern, Radsportlern und Radtourlern, Badenden an Seen und Flüssen und bei sonstigen naturnahen Beschäftigungen.
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