Positiv auf Corona getestet: Wer muss jetzt noch wo in Isolation?
müssen nun auch nicht mehr tagelang zu Hause verharren beziehungsweise ein negatives Testergebnis nach fünf Tagen erhoffen, bevor sie wieder vor die Tür dürfen.will erst Anfang März folgen. An die Stelle der Isolationspflicht treten in diesen Bundesländern verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete.
Wer in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Eingliederungshilfe, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten arbeitet, darf seine Tätigkeit aber erst dann wieder aufnehmen, wenn ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorliegt oder das positive Testergebnis einen Wert von größer 30 hat, wie Verbraucherzentrale.de informiert. Der Test kann frühestens an Tag fünf abgenommen werden. Zuvor muss man 48 Stunden symptomfrei gewesen sein.
Die jeweils verpflichtenden Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer FFP-2-Maske außerhalb der Wohnung oder Betretungs-und Beschäftigungsverbote in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind den jeweiligen Landesregelungen zu entnehmen. Hier sind sie:
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