Kommt ein Elternteil den Unterhaltszahlungen nicht nach, springt die Justiz ein. Nun wurden die Beträge für diesen Unterhaltsvorschuss erhöht.
Für den Fall, dass ein Elternteil den Kindesunterhalt nicht bezahlt – sei es aus Geld mangel aufgrund der Teuerungen oder aus anderen Gründen – hat die Justiz vorgesorgt und gewährt auf Antrag einen Unterhaltsvorschuss, den die Justiz in der Folge vom Unterhaltsschuldner zurückfordert. Der Unterhaltsvorschuss sichert den Unterhalt von Kinder n somit ab, wenn ein Elternteil seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht nachkommt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des minderjährigen Kindes ab und ist – abhängig von verschiedenen Faktoren – entweder mit einem Höchstbetrag begrenzt oder richtet sich nach festen Beträgen. Mit 1. Jänner 2025 werden die Höchstbeträge und die festen Beträge für die Unterhaltsbevorschussung erhöht.
Die Justiz hat die Beträge für den Unterhaltsvorschuss erhöht, um sicherzustellen, dass Kinder finanziell abgesichert sind, wenn ein Elternteil den Unterhalt nicht zahlt.
Schulden Justiz Familie Kinder Scheidung
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