Österreich führt ein zentrales Wasserentnahmeregister ein: Ab Juli 2029 müssen Betriebe mit über 150.000 Kubikmeter Wasserentnahme jährlich melden. Der Entwurf ist in Begutachtung.
Die österreich ische Bundesregierung plant ein zentrales Wasserentnahmeregister, das künftig den Wasserverbrauch dokumentieren soll – mit Ausnahme von Kleinmengen. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) stellte den entsprechenden Gesetzesentwurf am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien vor. Ziel ist es, die wasserwirtschaftliche Planung angesichts des Klimawandel s zu verbessern. Der Entwurf war bereits Ende Juli auf dem zweiten Trinkwassergipfel der Bundesregierung präsentiert worden.
Meldepflicht ab Juli 2029
Ab dem 1. Juli 2029 müssen Betriebe ihre Wasserentnahme melden, wenn sie mehr als 150.000 Kubikmeter pro Jahr – das entspricht 150 Millionen Litern – aus dem Grundwasser entnehmen. Ab dem 1. Jänner 2032 gilt die Meldepflicht auch für Entnahmen ab 40.000 Kubikmeter pro Jahr sowie für größere Entnahmen aus Oberflächengewässern wie Flüssen. Die Einmeldungen müssen laut Umweltministerium einmal jährlich erfolgen. Über das Register sollen bis zu 80 Prozent des österreichweiten Verbrauchs erfasst werden, erklärte Totschnig.
Der Gesetzesentwurf befindet sich nun für vier Wochen in Begutachtung. In einer Aussendung des Ministeriums am Freitag hieß es, die Bundesregierung führe schrittweise ein digitales Wasserentnahmeregister ein. Bisher seien in wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden lediglich Höchstmengen festgelegt, der tatsächliche Verbrauch sei abgeschätzt worden. Das Register schaffe eine verlässliche Datenbasis.
Entlastung und technische Vorbereitung
Totschnig betonte, die Datenbank bringe keine zusätzliche Bürokratie. Mit der Begutachtung hätten auch die technischen Vorbereitungen begonnen, die sehr zeitintensiv seien. Die Bundesländer bereiteten aktuell Daten auf; der Minister nannte als Beispiel die Digitalisierung von bis zu 100 Jahre alten Wasserbüchern der Kommunen. Am Ende solle das Register eine einheitliche Grundlage für einen Überblick über die Wasserentnahme in ganz Österreich liefern.
Die Datenbank sei vor allem für die mittel- und langfristige Planung in der Wasserwirtschaft und die wasserwirtschaftliche Raumplanung relevant, so Totschnig. Er nannte als Beispiele Pläne für Wasserstofferzeugungsanlagen und Rechenzentren, die wegen ihres Strom- und Wasserverbrauchs zuletzt mehrfach für Debatten gesorgt hätten. Wer morgen ausreichend Wasser haben wolle, müsse heute entsprechend handeln, so der Minister.
Kritik von SPÖ, NEOS und Umweltorganisationen
SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr verwies auf das extrem trockene Jahr 2026 und den letzten Hitzesommer. Die Landwirtschaft kämpfe mit Schäden, die Grundwasserspiegel sänken. Das erfordere Anpassungsmaßnahmen an veränderte Bedingungen im Sommer. Es gehe nicht nur darum, den Brand zu löschen, sondern die Brandursache zu bekämpfen, so Herr. Zudem brauche es Transparenz bei den großen Wasserverbrauchern, um sachliche Debatten führen zu können. Während die meisten Haushalte einen Wasserzähler hätten, wisse man kaum etwas über den Verbrauch von Großbetrieben. Das Register bringe künftig Licht ins Dunkel des Wasserverbrauchs.
NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard sagte, Österreich verfüge über hervorragende Wasserressourcen, und genau deshalb müsse man dafür sorgen, dass man auch langfristig verantwortungsvoll und vorausschauend damit umgehe. Mit dem Register gebe es erstmals eine verlässliche Grundlage dafür, tatsächliche Entnahmen besser zu verstehen und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Das bringe mehr Planungssicherheit und mache die Wasserpolitik übersichtlicher. Aufgrund des Klimawandels werde die Ressource Wasser in Zukunft deutlich relevanter sein als lange Zeit zuvor.
Von mehreren Organisationen kam Kritik, sie wünschen sich vor allem mehr Tempo. Greenpeace hält die Kubikmeterschwelle für die erste Phase ab 2029 für zu hoch. Der Vollausbau des Registers komme mit 2032 zu spät, hieß es in einer Aussendung am Freitag. Der WWF schlug in eine ähnliche Kerbe: Das Register müsse früher starten und mehr Entnahmen erfassen als geplant.
Die Bundesregierung führt das Wasserentnahmeregister nach Ablauf der Begutachtungsfrist laut Aussendung vom Freitag schrittweise ein. Maßgeblich für die Registerpflicht sind dem Entwurf zufolge die bewilligten Entnahmemengen und festgelegte Schwellenwerte. Kleine Entnahmemengen, etwa aus einem Hausbrunnen, werden von diesen Schwellenwerten nicht erfasst. Ab dem 1. Juli 2029 werden in einem ersten Schritt die größten Grundwasserentnahmen registriert, etwa in der kommunalen Wasserversorgung, der Industrie und der Landwirtschaft. Ab dem 1. Jänner 2032 wird die Registerpflicht dann auf weitere Grundwasserentnahmen und größere Entnahmen aus Oberflächengewässern ausgeweitet.
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