Was sind eigentlich Nießbrauchdepots?

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Die Weitergabe von Vermögen kann unter Umständen zu einer erheblichen Steuerlast auf Seiten des Erben oder Beschenkten führen. Daher sollte man sich schon frühzeitig Gedanken zum Thema Optimierung von Schenkungen und Erbschaften machen.

Ein sinnvoller Weg Steuern zu sparen und sich gleichzeitig selbst abzusichern, kann das Konzept des Nießbrauchs sein. Hierbei handelt es sich um das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen. Am häufigsten wird dies bei Immobilien angewandt: So kommt es beispielsweise oftmals vor, dass Eltern ihr Haus an ihre Kinder überschreiben, sich selbst dabei jedoch ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Zwar wird auch bei einer solchen Eigentumsübertragung Schenkungsteuer fällig, allerdings muss das Finanzamt den Wert des Nießbrauchs vom zu versteuernden Schenkungswert abziehen. Dieser Nießbrauchswert wird mittels einer speziellen Berechnungsformel ermittelt, in der unter anderem das Alter des Schenkenden sowie die zu erwartende Lebensdauer berücksichtigt werden. Im Ergebnis reduziert sich dadurch die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer.

Vorteilhaft ist es, wenn die Übertragung zu einem frühen Zeitpunkt erfolgt, bei einer statistisch noch hohen Lebenserwartung. Denn zum einen vergrößert sich dadurch der Nießbrauchswert, zum anderen können dann die sich alle zehn Jahre erneuernden Freibeträge wiederholt genutzt werden.

Daneben kann in diesem Vertrag auch ein Widerrufsrechte verankert werden. So könnte beispielsweise vereinbart werden, dass im Falle einer Drogen- oder Spielsucht des Beschenkten das Depot zurückverlangt werden kann. Außerdem hilft ein Schenkungsvertrag auch bei der Meldung an das Finanzamt. Denn grundsätzlich sind Schenkungen von beiden Seiten innerhalb einer dreimonatigen Frist zu melden. Hierbei wird in der Regel der Schenkungsvertrag zusammen mit einer Ertragsprognose eingereicht, damit der Nießbrauchvorbehalt korrekt angerechnet werden kann.

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