Wanderer in Wäldern müssen selbst für ihre Sicherheit sorgen

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Ein herabstürzender Baum verletzt einen Mann auf einem Wanderweg schwer. Er verlangt Schadenersatz vom Eigentümer, in dem Fall einer Stadt. Doch er blitzt ab - warum?

Betreten Waldbesucher Wege auf eigene Gefahr, dürfen sie nicht erwarten, dass Besitzer für ihre Sicherheit sorgen. Das gilt auch für touristische Wanderwege.

Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs , auf die der Deutsche Wanderverband in einer Mitteilung hinweist. Der BGH hat eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Fall aus Magdeburg zurückgewiesen. Worum ging es? Ursprünglich hatte ein Mann die Stadt Thale im sachsen-anhaltischen Landkreis Harz vor dem Landgericht Magdeburg verklagt, nachdem er 2018 auf dem Harzer-Hexen-Stieg - einem Weitwanderweg - von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt wurde.

Das Landgericht Magdeburg hatte die Klage zurückgewiesen. In einer Mitteilung hieß es: „Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich.“ Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehörten grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko.

Diese Entscheidung bestätigte auch die nächsthöhere Instanz, das Oberlandesgericht Naumburg. Mit der Entscheidung des BGH, keine Revision zu zulassen, ist das OLG-Urteil nun rechtskräftig.Vom Dreiländereck bis nach Lyon auf dem Rad gen SüdenBrände in Griechenland: Das sollten Urlauber jetzt wissen

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