Ob zum Verschenken oder Behalten – als Erinnerung an den Urlaub nehmen viele ein Andenken mit nach Hause. Doch Vorsicht: Beim Kauf sollte man genau schauen und vor allem wissen, was mit in die Heimat genommen werden darf und was verboten ist. Ansonsten drohen teils hohe Strafen.
Das diesjährige ÖAMTC-Reisemonitoring hat gezeigt: Was und ob überhaupt etwas mitgebracht wird, variiert je nach Altersklasse."Jeder fünfte Österreicher bringt gar keine Souvenirs mit - auffällig oft sind das die über 60-Jährigen. Die anderen 80 Prozent der Reisen den kauft hingegen Andenken und schenkt sie an Freunde und Familie", weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel.
Nicht alles ist erlaubt – selbst Muscheln und Steine dürfen nicht immer mitgenommen werden Nicht nur bei Fernreisen und exotischen Produkten, selbst bei Reisen innerhalb Europas heißt es Augen auf bei der Souvenir-Wahl. Auch in den beliebten Urlaubszielen der Österreicher gelten länderspezifische Verbote, die man kennen und beachten sollte.
Eine Frau springt in das Adriatisches Meer in Split ©REUTERS Italien Auch an italienischen Stränden darf man sich nicht einfach bedienen. Dem italienischen Fremdenverkehrsamt zufolge ist es nämlich laut dortigem Schifffahrtsgesetz verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen. Je nach Region können die Strafen mehrere Hunderte bis Tausende Euro kosten – auf Sardinien z. B. bis zu 3.000 Euro.
Parthenon - Tempel für die Stadtgöttin Pallas Athena Parthenos auf der Athener Akropolis ©AFP Frankreich Auch in Frankreich gibt es Gesetze, die die Unversehrtheit der Stände und Küsten schützen und so Urlaubssouvenirs wie Sand, Muscheln und Steine verbieten."Zudem sind Blumen und Pflanzen, die nur an bestimmten Orten – wie z. B. an der Küste – wachsen, geschützt. Hier sind die Strafen besonders drastisch, nämlich bis zu 150.000 Euro.
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