In Berlin wurde die erste Klimaaktivistin zu einer Haftstrafe verurteilt. Sie hatte sich im vergangenen Jahr an den Rahmen eines Gemäldes geklebt.
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Eine Bewährungsstrafe komme nicht in Betracht, weil sich die Angeklagte Maya W. uneinsichtig gezeigt und erklärt habe, sie werde weiterhin an derartigen Protesten teilnehmen, begründete das Gericht. Die verhängte Strafe sei aus spezial- und generalpräventiven Gründen erforderlich, erklärte die Vorsitzende Richterin Susanne Wortmann. Es liefen weitere zahlreiche Verfahren gegen die Frau.
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