Krankenstände: Bei Missbrauchsverdacht bei Krankenständen soll es künftig 'einen Anspruch des Dienstgebers auf eine Prüfung des Gesundheitszustandes' geben -
WZ Online Die Wirtschaft will Verschärfungen bei Krankenständen der Arbeitnehmer. Beschlossen könnten diese am nächsten Dienstag im Überleitungsausschuss für die mit 1. Jänner aus den neun Gebietskrankenkassen entstehende Österreichische Gesundheitskasse werden. Die Gewerkschaft zeigte sich alarmiert.
In einem der APA vorliegenden Forderungspapier der Wirtschaft für eine neue"Krankenordnung" ist enthalten, dass es bei Missbrauchsverdacht künftig"einen Anspruch des Dienstgebers auf eine Prüfung des Gesundheitszustandes" geben soll. Derzeit hat der Dienstgeber nur die Möglichkeit, die Durchführung einer Kontrolle des Dienstnehmers durch die Kasse anzuregen.
"Noch heftiger" findet die GPA-djp-Vorsitzende, dass die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit nach den Vorstellungen der Wirtschaft nicht nur den Beginn, sondern auch die voraussichtliche Dauer und die Ursache des Krankenstandes sowie die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten bzw. Bettruhe beinhalten soll.
Die GPA-Vorsitzende sieht in den von der Wirtschaft geforderten Verschärfungen jedenfalls einen"Generalverdacht" gegenüber den Arbeitnehmern. Darin komme"eine Haltung des Misstrauens gegenüber den Beschäftigten" zum Ausdruck. Die ÖGK solle damit im Sinne der Dienstgeber instrumentalisiert werden, man könne nun erkennen, warum die Arbeitgeber die Änderung der Mehrheitsverhältnisse wollten.
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